Erwerb der Mitgliedschaft
Gemäß § 3 unserer Satzung können alle Unternehmer (hierzu zählen auch Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer) und freiberuflich Tätige Mitglieder unseres Vereins werden. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Verein zu richten ist. Dem Antragsteller wird die Aufnahme oder Ablehnung seines Antrags schriftlich mitgeteilt.
Erlöschen der Mitgliedschaft
Gem. § 4 unserer Satzung erlischt die Mitgliedschaft durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Streichung aus der Mitgliederliste. Weitere Details sind der Satzung zu entnehmen.
Mitgliedsbeitrag
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung beträgt die einmalige Aufnahmegebühr 40,-- EUR.
Ein jährlicher Mitgliedsbeitrag wird derzeit nicht erhoben.